Arbeitsrecht


Der Ausspruch einer arbeitsrechtlichen Kündigung bedroht häufig Ihre Existenz. Es ist daher unerlässlich sich schnell anwaltliche Hilfe zu holen, zumal für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage nur drei Wochen Zeit, ab Zugang der Kündigung, bleiben.

Wir prüfen für Sie innerhalb der dreiwöchigen Frist, ob Ihre erhaltene Kündigung wirksam ist und eine Kündigungsschutzklage erfolgreich ist. Ziel ist dabei in erster Linie der Erhalt des Arbeitsplatzes und die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung. 


Wir beraten und vertreten Sie daher gerne im Rahmen unserer rechtlichen Spezialisierung bei allen Arten von Kündigungen und Kündigungsschutzklagen sowie bei der Gestaltung der Abwicklungs- und Aufhebungsvereinbarungen möglichst mit Abfindungslösung.

 

Dies gilt auch für die  Gestaltung von Arbeitsverträgen und Zeugnissen und bei der Beratung zu Teilzeit- und Befristungsregelungen, zu Mutterschutz und Elternzeit.