Mietrecht


Bereits vor Unterzeichnung eines Mietvertrages sollte eine kompetente Beratung eingeholt werden. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass eine Beratung vor Abschluss des Mietvertrages meist kostengünstiger ist als ein Rechtsstreit, der durch eine klare Regelung in dem Mietvertrag hätte vermieden werden können. Für einen Vermieter stellt sich insbesondere häufig die Frage, ob die im Mietvertrag enthaltenen Regelungen noch wirksam und ausreichend sind. In den letzten Jahren sind durch eine ganze Reihe von Urteilen des Bundesgerichtshof viele übliche Regelungen in Mietverträgen für unwirksam erklärt worden.


Im Gegenzug stellt sich als Mieter die Frage:

1. Kann ich alles unterschreiben was im Mietvertrag steht?

2. Darf mir beispielsweise der Vermieter die Haltung eines Haustieres verbieten?

3. Ist eine klare und eindeutige Regelung getroffen worden, wer welche Betriebskosten zu tragen hat?

 

Nach Abschluss eines Mietvertrages treten durch die vorstehend angesprochenen Veränderungen der Rechtsprechung oft Schwierigkeiten auf:

  • Wenn Mängel in der Wohnung auftreten, wie beispielsweise Schimmel, darf der Mieter dann die Miete mindern und gegebenenfalls in welcher Höhe?
  • Ist der Vermieter verpflichtet, alle Mängel zu beseitigen oder nur die Mängel, die vom Mieter nicht verschuldet wurden?
  • Was gilt für die Parteien des Mietvertrages, wenn die Nebenkostenabrechnung unklar bzw. nicht nachvollziehbar ist?
  • Was ist bei einer Kündigung zu beachten und was muss diese enthalten?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann wegen Eigenbedarf durch den Vermieter gekündigt werden?
  • Kann einem Mieter auch gekündigt werden wenn dieser die Miete zwar vollständig, jedoch unregelmäßig bezahlt?
  • Was kann ein Vermieter tun, wenn der Mieter nach der Kündigung nicht auszieht?

Aber auch nach Auszug des Mieters können Probleme auftreten.

Wie ist zu reagieren, wenn die Wohnung nicht entsprechend den vertraglichen Regelung zurückgegeben wird? Wie muss der Vermieter reagieren und in welcher angemessenen Frist muss er die Kaution abrechnen?

 

Diese Fallgestaltungen sind nur kleine Ausschnitte möglicher Probleme, die sich in einem Mietverhältnis ergeben können.

In all diesen Situationen und Problemstellung beraten wir daher Vermieter und Mieter kompetent in allen Bereichen des Mietrechts:

  • bei Begründung der Mietverhältnisse
  • Gestaltung von Wohnraum/Gewerberaum/Pachtverträgen und Aufhebungsverträgen
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Mieterhöhungen
  • Mängelgewährleistung
  • Modernisierung/Instandhaltung/Sanierung
  • Schönheitsreparaturen
  • Mietminderung/Abmahnung/Zahlungsverzug
  • Abwehr bzw. Erstellung von Kündigungen
  • Erhebung bzw. Abwehr von Räumungsklagen und Schadensersatz

Unsere Beratung erstreckt sich zudem auf das Wohnungseigentumsrecht, nachdem sich in Wohnungseigentumsgemeinschaften häufig brisante Fragestellungen in rechtlicher Hinsicht entwickeln können.