Ordnungswidrigkeiten / Bußgeldverfahren / Führerschein


Trunkenheit oder Drogenkonsum

Oftmals stellt die Fallgestaltung, dass die Polizei Ihnen den Führerschein abgenommen hat und Sie getrunken oder Drogen konsumiert hatten. Sie sind zu schnell gefahren und es droht jetzt ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg. Hier schützt Sie Rechtsanwältin Kirsten Mayer erfolgreich vor dem Laufenmüssen und beschafft Ihnen Ihr Fahrerlaubnis engagiert und schnellstmöglich zurück. 


Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist eine Ordnungswidrigkeit, auf unserer Seite können Sie dazu den zugehörigen Bußgeldkatalog einsehen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einer anderen verkehrsrechtlichen Überschreitung erhalten Sie regelmäßig einen Bußgeldbescheid. Rechtsfolgen können Geldbußen, Punkte in Flensburg oder/und ein Fahrverbot sein. Es besteht die Möglichkeit gegen einen solchen Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben und zu verhindern, dass dieser rechtskräftig und damit vollstreckbar wird.

 

Dies hat in der Regel in einer 14-tägigen Frist ab Zustellung zu erfolgen.

Dies kann aus verschiedensten Umständen erfolgreich sein:

  • Weil Sie beispielsweise nicht selbst der Fahrer bei der Messung waren.
  • Weil die Geschwindigkeitsmessung nicht ordnungsgemäß erfolgte.

 

Dies sind Gesichtspunkte, die oft erst nach der Durchsicht der Ermittlungsakte durch den Rechtsanwalt offenbart werden.