Verkehrsrecht


Das Verkehrszivilrecht umfasst den Bereich der Schadensersatzansprüche, die bei einem Unfall als Unfallbeteiligter, sei es als Auto-, Motorrad-, Fahrradfahrer oder Fußgänger, entstanden sind. Hierbei kommen vor allem die Schäden am eigenen Fahrzeug und der eigenen Person in Betracht. Neben Sachständen stellt sich daher insbesondere auch die Frage der Personenschäden sowie des Schmerzensgeldes.

 

Aus einem Unfall erwachsen viele Folgeansprüche z. B. Reparaturkosten, Arztbehandlung und Mietwagenkosten.


Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und führen in Ihrem Namen die notwendige Korrespondenz mit Versicherungen und Gegnern, beauftragen Gutachter und prüfen Ihre Ansprüche. Die für Sie lästige und ungewohnte Kommunikation mit Gegnern, Versicherung und Gerichten entfällt für Sie komplett. Ein wichtiger Hinweis ist über dies, dass bei einem unverschuldeten Unfall der Gegner bzw. die gegnerische Versicherung Ihre Rechtsanwaltskosten übernimmt.